ALLGEMEINE HINWEISE
Endreinigung: Vor Übergabe der Wohnanlage wird eine einmalige Bauendreinigung durch den Bauträger durchgeführt.
Baurestfeuchtigkeit: Die Austrocknungszeit des Neubau- Bauvorhabens beträgt ca. 1 bis 3 Jahre. Abhängig vom Lüft- umd Heizverhalten.
Zur Vermeidung von Baufeuchtigkeitsschäden und Folgeschäden (auch an Einrichtungsgegenständen) sind während der Austrocknungszeit folgende Maßnahmen zu beachten:
• Mindestabstand von Einrichtungsgegenständen, etc. zu Außenwänden min. 10 cm
• Bei Einbauküchen und dergleichen ist für ausreichende Hinterlüftung zu sorgen.
• Während der Heizperiode muss mehrmals täglich, möglichst mit Durchzug, jeweils ca. 5-10 Minuten stoßgelüftet werden.
• Außerhalb der Heizperiode sind die Fenster längere Zeit zu öffnen.
• Bei hoher Außen-Luftfeuchtigkeit ist das Lüften zu vermeiden.
• Mauerecken nicht mit Vorhängen und dergleichen überdecken.
• Bad und Küche vermehrt durchlüften.
• Während der Austrocknungszeit, Wände nicht tapezieren und nur atmungsaktive Mineralfarben auf den Wänden anbringen.
• Keine Wäsche in den Wohnräumen trocknen
• Verzichten Sie während der Austrocknungszeit auf übermäßigen
• Blumenschmuck (z. B. Hydrokulturbepflanzungen) und/oder Zierspringbrunnen.
• Verwenden Sie während der Austrocknungszeit keine Luftbefeuchtungsgeräte.
RECHTLICHE HINWEISE
Wohnungsdarstellung mit der Raumaufteilung und Zubehörflächen siehe Verkaufspläne. Aus den zur Verfügung ge- stellten Verkaufsunterlagen (Pläne Wohnung und Allgemeinanlagen) können keine Ausstattungen entnommen werden. Diese dienen nur zur Grundriss-Darstellung.
Dargestellte Einrichtungsgegenstände sind grundsätzlich im Kaufpreis nicht enthalten. Die Ausstattung der Wohneinheit und der Allgemeinanlage definiert einzig und allein die Bau- und Ausstat- tungsbeschreibung bzw. der Bauträger. Für die dargestellten Zeichnungen, Computergrafiken, Fotos und Texte wird seitens des Bauträgers keine Haftung übernommen. Grundrissänderungen der Wohneinheiten behält sich der Bauträger bis zur Kaufvertragsunterfertigung vor. Grundriss- änderungen der Allgemeinanlage aufgrund von behördlichen Vorgaben, Verbesserung der Nutzung oder technischen Er- fordernissen behält sich der Bauträger bis zur Endübergabe vor. Abweichungen der einzelnen Wohnungsflächen (intern und extern) zwischen den Verkaufs-Wohnungsplänen und der tatsächlichen Ausführung werden +/- 3 % beiderseits tole- riert. Bei Gartenflächen wird eine Abweichung von +/- 10 % beiderseits toleriert. Der Bauträger behält sich das Recht vor bei Marken- und/oder Produktbezeichnungen, ein alternatives Produkt welches zumindest gleichwertig ist auszuführen. Ausstattungsänderun- gen aufgrund von Behördenvorgaben, gestalterischer Optimie- rung oder technischen Erfordernissen vorbehalten.